Ich kenne aber Menschen die das könnten,
einmal im Monat, mit ihrem Gehalt,
das ebenfalls von unserem Steuergeld finanziert wird.
Polizisten hähähä, zum Beispiel so ein Hauptkommissar, der mit weiteren Kollegen und einem Staatsanwalt am Schreibtisch,
meine "Anzeige verwaltete, FÜR die Polizeibehörde SELBST..." 😜

Wie gut das die Steuerinnenzahler so dumm sind...
Was ist ein PHK in RLP BESOLDUNGSRECHTLICH™?
In Rheinland-Pfalz ist der Polizeihauptkommissar (PHK) in A12 verortet.(anderswo gibt’s auch A11-PHK, hier nicht die Regel.)
Basis 2025: Monatsgrundgehälter A12 (RLP)
Gültig ab 01.02.2025: Stufe 1 4.462,46 € bis Stufe 9 5.636,51 €.
Arbeitszeit für die Umrechnung
Beamte in RLP: 40 h/Woche. Ich rechne auf Stundenlohn: Monatsbetrag × 12 / 2080 = €/h.
Polizeizulage (monatlich, zusätzlich zum Grundgehalt)
Seit 01.07.2024 erhöht: 90 € nach 1 Jahr, 180 € nach 2 Jahren zulageberechtigendem Dienst. Die meisten PHK liegen praktisch bei 180 €.
|
A12-Stufe |
Monatsgrundgehalt |
nur Grundgehalt |
+ Pol-Zulage 90 € |
+ Pol-Zulage 180 € |
|---|---|---|---|---|
|
1 |
4.462,46 € |
25,75 €/h |
26,26 €/h |
26,78 €/h |
|
5 |
5.103,00 € |
29,44 €/h |
29,96 €/h |
30,48 €/h |
|
5.636,51 € |
32,52 €/h |
33,04 €/h |
33,56 €/h |
Rechenweg: €/h = (Monatsgrundgehalt + Zulage) / 173,33. Zahlen gerundet,
Noch zwei Stolpersteine, bevor jemand klugscheißt
Dienst zu ungünstigen Zeiten bringt Zuschläge pro Stunde (z. B. Nacht/Sonntag). Schön, aber das sind Extras, keine Basis.
Überstundenvergütung für A9–A12 ist pauschal 24,75 €/h nach LMVergV. Ja, die liegt unter dem rechnerischen Stundenwert. Willkommen im Beamtenrecht.

